Exklusives Baugrundstück in Attenkirchen bei Freising!

375.000,00 € - 85395 Attenkirchen - Grundstücke

    Eckdaten zur Immobilie

    • Objekt-ID: 4480
    • Objektart: Grundstücke
    • Lage: 85395 Attenkirchen
    • Kaufpreis: 375.000,00 €
    • Grundstücksfläche: ca. 662 m²
    • Provision für Käufer** 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
    ** Die Provision ist verdient und fällig mit notarieller Beurkundung.
Kontaktperson: Herr Dominik Deuschinger. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Herr Dominik Deuschinger

VR-Bank Ismaning Hallbergmoos Neufahrn eG

Tel. 089 96095650

immoservice@vrbank-ihn.de

Objektbeschreibung

Das ca. 662 m² große Grundstück befindet sich im attraktiven Neubaugebiet „Am Bachfeld II“ in Attenkirchen.
Die ruhige Ecklage sowie die leichte Hangstruktur ermöglichen eine
architektonisch hochwertige Bebauung mit optimaler Ausrichtung und viel Privatsphäre.

Die umliegende Bebauung ist geprägt von modernen Einfamilienhäusern und Doppelhäusern.
Die Kombination aus Lage, Flexibilität und Planungssicherheit macht dieses Grundstück besonders interessant für Eigennutzer und Investoren.

Lage

Attenkirchen im Landkreis Freising bietet eine ideale Kombination aus naturnahem Wohnen und hervorragender Anbindung an die Region München.



Entfernungen:
Freising: ca. 15 Minuten
Flughafen München: ca. 25 Minuten
München: ca. 35–45 Minuten

Ausstattung

- Eckgrundstück mit ca. 662m²

- vollständig erschlossen

- bereits Vermessen

- Baugrunduntersuchung vorhanden

- Flexible Bebauung (EFH oder Doppelhaus)

- drei mögliche Baukörperplatzierungen

- Optimale Sonnenausrichtung

- Glasfaseranschluss im Ort


Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Bachfeld II“. Eine Bebauung als allgemeines Wohngebiet (WA) ist vorgesehen. Mögliche Geschosse: Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss.

Sonstiges

Besichtigung nach Absprache mit unserem Büro.

Wir bitten Sie um sämtliche Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Adresse und Telefonnummer).

Sämtliche Angaben stammen vom Eigentümer. Wir haben diese nicht geprüft.

Wir haften deshalb höchstens für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.