Großzügiges Grundstück in ruhiger Sackgasse in München-Moosach
1.985.000,00 € - 80993 München - Grundstücke
- Objekt-ID: 4535
- Objektart: Grundstücke
- Lage: 80993 München
- Kaufpreis: 1.985.000,00 €
- Grundstücksfläche: ca. 962 m²
- Provision für Käufer** 2,38 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Eckdaten zur Immobilie
Herr Franz Deimel
VR-Bank Ismaning Hallbergmoos Neufahrn eG
Objektbeschreibung
Dieses attraktive Wohnbaugrundstück befindet sich in bester und ruhiger Lage am Ende einer Stichstraße in München-Moosach und bietet Ihnen die Gelegenheit, den Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen.
Das ca. 962 m². große Grundstück mit bestehendem Altbestand eröffnet vielseitige Möglichkeiten für individuelles Wohnen, Neubau und moderne Wohnkonzepte.
Die Art der baulichen Nutzung ist als Wohnbaufläche ausgewiesen, die Geschossflächenzahl beträgt 0,6, was Ihnen einen guten Rahmen für die Planung Ihres Bauvorhabens bietet.
Ein Bauplan für eine Stadtvilla zur Orientierung liegt vor.
Lage
In München-Moosach findet derzeit eine umfangreiche städtebauliche Nachverdichtung und Modernisierung statt.
Das Grundstück bietet eine gute Verkehrsanbindung durch die nächstgelegenen Verkehrsmittel wie der Bahnhof Moosach, hier steht Ihnen die S-Bahnlinie S1 Richtung Münchner Innenstadt oder Flughafen, sowie die U-Bahnlinie U3, ebenfalls Richtung Innenstadt.
Für den täglichen Bedarf stehen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung, darunter Supermärkte wie Aldi, Lidl, Edeka, Orterer die alle fußläufig erreichbar sind. Des Weiteren gibt es das Einkaufszentrum OEZ, das mit dem Auto in ca. 10 Minuten erreicht werden kann.
Ausstattung
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- S-Bahnanschluss
- U-Bahnanschluss
* Grundstück mit Altbestand
* GFZ 0,6 ( W )
* S-Bahnlinie S1 und U3
Sonstiges
Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage, unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Besichtigungen nach Absprache mit unserem Büro.
Sämtliche Angaben stammen vom Eigentümer. Wir haben diese nicht geprüft.
Wir haften deshalb höchstens für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.