Großes Grundstück mit Altbestand für Wohnbebauung in Unterföhring
2.100.000,00 € - 85774 Unterföhring - Grundstücke
- Objekt-ID: 4481
- Objektart: Grundstücke
- Lage: 85774 Unterföhring
- Kaufpreis: 2.100.000,00 €
- Grundstücksfläche: ca. 1079 m²
- Provision für Käufer** 2,38 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Eckdaten zur Immobilie
Herr Franz Deimel
VR-Bank Ismaning Hallbergmoos Neufahrn eG
Objektbeschreibung
Das angebotene Grundstück umfasst ca. 1.079m² und teilt sich in zwei Flurnummern auf.
Die Grundstücksmaße betragen ca. 54m x 20m.
Ein Bebauungsplan der Gemeinde Unterföhring liegt in diesem Gebiet nicht vor. Die Art der Bebauung richtet sich nach dem §34 Nachbarbebauung.
Zur Orientierung dienen hier die umliegenden Bauten.
Achtung: die Geschosswohnungsbauten sind hiervon ausgenommen. Für diese Gebäude liegt ein Bebauungsplan vor.
Lage
Zentrale Lage in Unterföhring.
Die Buslinie 231 ist in ca. 250m entfernt.
S-Bahn-Station (Linie S8 Flughafen - Innenstadt) Unterföhring ist in 3 Minuten mit dem Fahrrad erreichbar.
Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs sowie verschiedene Ärzte und Apotheken sind im Ort vorhanden.
Die Nähe zu München macht Unterföhring zu einem gefragten Wohnort. Die abwechslungsreiche Umgebung ist ideal für verschiedenste sportliche Aktivitäten ebenso für gemütliche Spaziergänge. Unterföhring bietet auch eine sehr gute Infrastruktur. Ein gehobenes Freizeitangebot steht Ihnen zur Verfügung.
Ausstattung
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- S-Bahnanschluss
- Busanbindung
- Grundstück mit 1.079m² Gesamtfläche
- Grundstücksmaße ca. 54m x 20 m
- zwei Flurnummern mit 551m² bzw. 528m²
- Bebauung gem. §34 / Nachbarbebauung
- Orientierung an den umliegenden Bauten
- keine Geschosswohnungsbau
Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2024:
2.300,00 EUR / 0,6 W
Sonstiges
Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage, unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Sämtliche Angaben stammen vom Eigentümer. Wir haben diese nicht geprüft.
Wir haften deshalb höchstens für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.